Mitgliedschaft künden

Liebes SBK Graubünden-Mitglied, Sie möchten nicht mehr von den Vorteilen der SBK-Mitgliedschaft profitieren und austreten? Dann benötigen wir Ihre schriftliche Kündigung mit nachfolgendem Formular oder per Post (muss nicht eingeschrieben sein) gerne mit Angabe Ihres Austrittsgrundes.
Sie können jeweils auf Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten austreten. Somit muss die Kündigung bis am 30. September mit untenstehendem Formular oder per Post (Poststempel) abgeschickt werden, damit sie wirksam wird. Bitte beachten Sie, dass Austritte, welche nach dem 30. September eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam werden.

Den Auszug aus unseren Sektionsstatuten finden Sie nachfolgend:

  • Auszug aus den Statuten der SBK Sektion Graubünden: Art. 10 Austritt von ordentlichen Mitgliedern

    1 Der Austritt von ordentlichen Mitgliedern kann vorbehaltlich Abs. 2 und 3 nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Er muss der Sektion mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten in Briefform mitgeteilt werden.

    2 Die ordentliche Mitgliedschaft als Studierende endet auf Ende des Kalenderjahres, in dem die/der Studierende die Ausbildung abgeschlossen hat oder mit dem vorzeitigen Austritt aus der Ausbildungsstätte.

    3 Ohne Austrittserklärung gilt die/der Studierende auf Beginn des dem Abschluss der Ausbildung folgenden Kalenderjahres als ordentliches Mitglied im Sinne von Art. 8, Abs. 1 lit. a).

    4 Die Sektion meldet ordentliche Mitglieder, die den Arbeits- oder Wohnort wechseln, der neu zuständigen Sektion des SBK zum Übertritt. Damit ist das ordentliche Mitglied aus der abgebenden Sektion ausgetreten.

    Zu den Statuten

Kontaktformular

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