Die mit schöner Regelmässigkeit auf dem Buckel des Pflegepersonals geschnürten Sparpakete gefährden nicht nur die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, sie rütteln auch am Fundament des Pflegeberufs, da es immer schwieriger wird, ethische und gesetzliche Mindeststandards (z.B. arbeitsgesetzliche Schutzvorschriften) einzuhalten. Dies gilt übrigens auch für die neue Spitalfinanzierung nach Fallpauschalen DRG. Der SBK unterstützt seine Sektionen in ihrem Kampf gegen Kahlschläge bei der Versorgung (implizite Rationierung) und bei den Arbeitsbedingungen.
Zur Finanzierung von Arbeitskampfmassnahmen (vom Flyer über Demonstrationen bis hin zum Streik) verfügt der SBK über einen Aktionsfonds; ausserdem gewährt er seinen Mitgliedern in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kostenlosen Rechtsschutz.
Gemeinsam mit dem VPOD hat der SBK beim Bundesamt für Gesundheit vor einiger Zeit Aufsichtsbeschwerde gegen die KVG-widrige Propagierung der Zweiklassenmedizin durch die Zürcher Gesundheitsdirektion eingereicht:
Aufsichtsbeschwerde gegen die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich