Nationalrat anerkennt Handlungsbedarf in der Pflege
Der Nationalrat hat heute einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative angenommen, der einige, wenn auch nicht alle Forderungen der Volksinitiative erfüllt. Er beinhaltet insbesondere Massnahmen im Bildungsbereich. Erfreulich ist für den SBK ebenfalls, dass der Nationalrat gegen den Willen der Kommissionsmehrheit eine Änderung des KVG annimmt, dank der Pflegefachpersonen bestimmte pflegerische Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Zu Gunsten dieses indirekten Gegenvorschlages lehnt der Nationalrat die Pflegeinitiative relativ knapp ab.
Das Parlament hat gestern und heute erstmals ausführlich über den dringenden Handlungsbedarf bei der Pflege gesprochen. Alle Parteien - mit einer Ausnahme - anerkennen den Handlungsbedarf damit eine gute pflegerische Versorgung in der Schweiz gewährleistet werden kann.
Der indirekte Gegenvorschlag "Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität" (19.401) beinhaltet verschiedene Massnahmen im Ausbildungsbereich für Betriebe sowie Ausbildungsbeiträge an angehende dipl. Pflegefachpersonen HF und FH. Diese Massnahmen werden vom Bund mit max. 469 Mio. Franken finanziert. Der gleiche Beitrag soll von den Kantonen kommen. Weiter sollen zusätzliche Mittel für die Steigerung der Ausbildungsplätze an den Fachhochschulen zur Verfügung gestellt werden.
Erfreulich ist in den Augen des SBK, dass der Nationalrat entgegen des Mehrheitsvorschlags der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) den Pflegefachpersonen das Recht einräumt, bestimmte pflegerische Leistungen auch ohne ärztliche Anordnung bei den Kassen in Rechnung stellen zu können. Die Kommission hatte diese Möglichkeit an eine bestehende "Vereinbarung" zwischen der Leitungserbringerin und den Krankenversicherer abhängig machen wollen. Der Nationalrat folgte hier einem Minderheitsantrag, der diese Einschränkung ablehnte.
Es fehlen im indirekten Gegenvorschlag jedoch Massnahmen, die die Berufsverweildauer erhöhen und die Patientensicherheit auch in Zukunft garantieren. Da rund 46 Prozent der ausgebildeten Fachpersonen den Beruf zum Teil schon in sehr jungen Jahren verlassen, müsste ebenfalls auch in die Arbeitsbedingungen investiert werden. Abgelehnt wurden zudem konkrete Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Diese würde massgeblich zu einer grösseren Sicherheit der Patienten beitragen.
Zu Gunsten des indirekten Gegenvorschlages lehnt der Nationalrat die Pflegeinitiative mit 82 zu 107 relativ knapp ab.
Der indirekte Gegenvorschlag wird als nächstes vom Ständerat beraten. Die Initiatinten*innen werden darauf hinarbeiten, dass der Zweitrat die Massnahmen im Bereich der Arbeitsumgebungsqualität und der Patientensicherheit in den Gegenvorschlag einarbeitet.